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Zuckersteuer ab 2028

Über die sogenannte Zuckersteuer wurde immer wieder diskutiert – jetzt soll sie Realität werden. Die Bundesregierung plant, ab 2028 eine solche Abgabe einzuführen. Dies wird schon lange von zahlreichen Ärztinnen und Ärzten sowie Verbänden wie der Deutschen Diabetes Gesellschaft gefordert:

„Die Zuckersteuer kommt! Wir begrüßen es außerordentlich, dass die Bundesregierung die seit langem bekannte wissenschaftliche Empfehlung nun umsetzt und plant, ab 2028 eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Mit einer Zuckersteuer holt Deutschland im europäischen Vergleich endlich auf und gibt auch der Industrie klare Regeln vor. Wie in Großbritannien sollte die Steuer gestaffelt angelegt sein, damit sie einen echten Anreiz für die Zuckerreduktion schafft. Dennoch kann die Einführung einer Zuckersteuer nur ein erster Baustein für mehr Prävention sein. Diese Ambitionen muss die Bundesregierung jetzt beibehalten und auch Werbung für Ungesundes wirksam regulieren oder die Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse absenken.“

Barbara Bitzer, Sprecherin des Wissenschaftsbündnisses Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) und Geschäftsführerin der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)

Der Name „Zuckersteuer“ ist etwas verwirrend. Es wird nicht jeder Zucker besteuert, sondern nur in zuckergesüßten Getränken, also Limonaden, Colagetränken oder Eistees. Natürlich vorhandener Zucker wie in Fruchtsäften oder Obst unterliegt nicht der Steuer. Damit soll erreicht werden, dass die Hersteller den Zuckergehalt erniedrigen. Wenn er durch Süßstoffe ersetzt wird, ist es allerdings auch keine Lösung, denn sie verändern das Mikrobiom. Eigentlich wäre ein geringer Konsum dieser Getränke anzustreben.

AKE, Bad Vilbel 

 


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